Zuschüsse zur Arbeitsplatzbrille Den Durchblick behalten!
Die Sehkraft verändert sich und leider nicht immer so wie gewünscht. Aber: Wenn im Rahmen der regelmäßigen arbeitsmedizischen Untersuchung festgestellt wird, dass am Arbeitsplatz eine Brille erforderlich ist, kann diese mit 65€ bezuschusst werden!
So funktioniert's
Im Rahmen der arbeitsmedizinischen Untersuchung wird festgestellt, dass eine Brille für eure dauerhafte Bildschirmtätigkeit (täglich über 4 Stunden) erforderlich ist (entweder neu oder Bestätigung der bestehenden Notwendigkeit einer Arbeitsplatzbrille).
Nach Feststellung könnt ihr losziehen und eine neue Brille kaufen.
Den Bescheid der arbeitsmedizinischen Untersuchung und die Rechnung der Brille jeweils in Kopie/Bild bei der Personalabteilung einreichen.
Ihr erhaltet 65€ (oder den Wert der Brille bis 65€) über eure Lohnabrechnung erstattet
"Das Leben ist bezaubernd, man muss es nur durch die richtige Brille sehen."
(Alexandre Dumas der Ältere)
Bildnachweis
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