Der Brüsseler Kreis ist ein Verein aus 13 gemeinnützigen Komplexträgern aus dem Bundesgebiet mit christlicher Orientierung. Alle Mitgliedsorganisationen erbringen soziale Dienstleistungen in den Bereichen Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Altenhilfe, Bildung und/oder berufliche und medizinische Rehabilitation im Gesundheitswesen. Sie treten für eine gesellschaftliche Entwicklung ein, die nachhaltig die Belange unterstützungsbedürftiger Menschen sichert. Der Brüsseler Kreis fördert den gesellschaftspolitischen Austausch über soziale Dienstleistungen durch Dialog in Deutschland und Europa mit Entscheidungsträgern aus Politik, Verbänden und weiteren Interessenvertretungen.
Thematischer Schwerpunkt der Mitgliederversammlung am 5. Juni 2025 war die Diskussion um den Umsetzungsstand des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) in den Bundesländern. Gastredner Prof. Dr. Schaumburg berichtete aus seinen Erfahrungen als Vorsitzender der SGB-IX-Schiedsstelle in Thüringen. Das nicht mehr zeitgemäße Gesetz habe den Verwaltungsaufwand massiv ausgeweitet und die Kosten insbesondere bei den Leistungsträgern aufgrund der differenzierten Umsetzung massiv erhöht. Ursächlich hierfür ist ein überzogener Steuerungsanspruch, der durch bundeslandspezifische Einzellösungen – bspw. durch unterschiedliche Bedarfsermittlungsinstrumente – das ursprüngliche Ziel des BTHG, die Selbstbestimmung, Teilhabe und gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am gesellschaftlichen Leben zu fördern und zu verbessern, klar verfehlt.
Zudem wurden die Ergebnisse einer durch die UGPD initiierten Mitgliederbefragung zum Umsetzungsstand des BTHG vorgestellt. Alarmierend ist die Zunahme von Fällen, bei denen eine zu geringe Einschätzung des individuellen Hilfebedarfes vorgenommen wird. Die Überführung des neuen Gesetzes wird auch in 2025, sechs Jahre nach Inkrafttreten, nicht flächendeckend abgeschlossen sein. Zudem führen spürbare Verzögerungen bei der Bearbeitung der Leistungsabrechnung sowie der Leistungs- und Entgeltverhandlung zu Liquiditätsengpässen bei nahezu allen Anbietern sozialer Dienstleistungen.
Der Brüsseler Kreis mahnt zu einer dringenden Korrektur des BTHG. Es bedarf bundeseinheitlicher Instrumente und vereinfachter pauschalierter Verfahren. Hierfür braucht es ein gemeinsames Verständnis auf Bundesebene und Länderebene gleichermaßen.