
Die Gesundheit unserer Mitarbeitenden ist ein zentraler Wert unserer Unternehmensgruppe. Wenn Krankheit oder längere Ausfallzeiten den Arbeitsalltag unterbrechen, möchten wir Sie dabei unterstützen, um möglichst schnell wieder gesund zu werden und gut in den Beruf einzusteigen.
Unser Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) bietet Ihnen dabei individuelle Unterstützung – mit dem Ziel, Ihre Gesundheit zu stärken, Ihre Arbeitsfähigkeit zu sichern und den Wiedereinstieg so angenehm wie möglich zu gestalten.
Die wichtigsten Informationen finden Sie außerdem in unserem Flyer.
BEM steht für Betriebliches Eingliederungsmanagement und richtet sich an alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen arbeitsunfähig waren – egal, ob am Stück oder in mehreren kürzeren Zeiträumen.
Im Rahmen des BEM suchen wir gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen, um Ihre Rückkehr an den Arbeitsplatz zu erleichtern.
Das kann zum Beispiel sein:
Die gesetzliche Grundlage ist im Sozialgesetzbuch nach § 167 Abs. 2 SGB IX geregelt.
Sie entscheiden selbst, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht, die Teilnahme am BEM ist freiwillig. Auf Ihren Wunsch hin kann das BEM jederzeit beendet werden. Sie entscheiden, welche Personen oder Stellen hinzugezogen werden.
Im BEM herrscht absolute Vertraulichkeit. Sie entscheiden, welche Informationen Sie preisgeben und an wen diese weitergegeben werden dürfen. An keiner Stelle im Verfahren müssen Sie Diagnosen oder medizinische Daten zu Ihrer Erkrankung offenlegen. Es ist aber wichtig über die Auswirkungen im Arbeitsalltag zu sprechen.
Gemeinsam suchen wir Lösungen, die für alle Beteiligten passen. Das Gelingen des BEM hängt davon ab, ob Sie sich auf das Verfahren einlassen und ob alle Beteiligten aktiv zum Gelingen des Prozesses beitragen.
Nein. Die Teilnahme ist freiwillig und eine Ablehnung des Angebots hat keine unmittelbaren Auswirkungen.
Eine Rückmeldung zum Einladungsschreiben, ob Sie das Angebot annehmen oder ablehnen, hilft uns jedoch bei der Organisation. Daher bitten wir Sie, in jedem Fall eine Rückmeldung zu geben, auch wenn Sie das BEM ablehnen.
In jedem Fall haben Sie das Recht, eine Vertrauensperson Ihrer Wahl zum BEM hinzuziehen. Diese Vertrauensperson kann z. B. ein Angehöriger, ein Freund oder eine Freundin, Ihr/e Ehe- oder Lebenspartner*in oder auch eine Rechtsanwältin bzw. ein Rechtsanwalt sein.
Je nach Thema ist es sinnvoll, weitere Akteure hinzuzuziehen. Dies geschieht aber immer nur nach Rücksprache mit Ihnen und mit Ihrem Einverständnis.
Im vertraulichen Erstgespräch besprechen wir Ihre aktuelle Situation, eventuelle Belastungen am Arbeitsplatz und mögliche Unterstützungsmaßnahmen. Gemeinsam klären wir, welche nächsten Schritte sinnvoll sind. Folgende Fragen können im Erstgespräch auftauchen: Wie ist Ihre Belastungssituation am Arbeitsplatz? Gibt es einen Zusammenhang zwischen Ihrer Erkrankung und dem Arbeitsplatz? Liegen evtl. Leistungseinschränkungen vor? Was würde Ihnen helfen? Welche Vorschläge haben Sie?
Der BEM-Prozess ist individuell und flexibel gestaltet.
In der Regel startet er mit einem persönlichen Gespräch mit einer BEM-Koordinatorin. Dabei besprechen wir gemeinsam, welche Unterstützung hilfreich sein könnte.
Je nach Situation kann der Prozess mit einem einzigen Gespräch abgeschlossen oder über mehrere Monate begleitet werden – etwa, wenn bauliche oder organisatorische Anpassungen notwendig sind.
Sie behalten jederzeit die volle Kontrolle und können das Verfahren auf Wunsch beenden.
Mögliche Maßnahmen im BEM
Nein, Sie sind nicht verpflichtet, medizinische Diagnosen oder Details Ihrer Krankheitsgeschichte preiszugeben.
Für das BEM ist lediglich wichtig, welche Auswirkungen Ihre gesundheitliche Situation auf die Arbeit hat – nicht, welche Erkrankung zugrunde liegt.
Beispiel:
Sie können angeben: „Ich darf keine Lasten über 10 Kilogramm heben.“
Die genaue Ursache – etwa ein Bandscheibenvorfall oder eine andere gesundheitliche Einschränkung – müssen Sie nicht nennen.
Natürlich können Sie freiwillig mehr Informationen teilen, wenn Sie dies für hilfreich halten.
Alle Angaben werden vertraulich behandelt, und Sie entscheiden selbst, welche Informationen Sie weitergeben möchten und welche nicht.
Alle Daten aus dem BEM werden getrennt von der Personalakte in einer eigenen BEM-Akte aufbewahrt. In der Personalakte werden lediglich Basisdaten (Einladung, Zustimmung/Ablehnung, ggf. beschlossene Maßnahme und Beendigung des BEM) dokumentiert. Alle Gesprächsinhalte sind streng vertraulich und finden keinen Eingang in die Personalakte.
Sie haben das Recht, die BEM-Akte jederzeit einzusehen. Im Übrigen können nur diejenigen Personen Ihre BEM-Akte einsehen, deren Beteiligung am Verfahren Sie zugestimmt haben. Die BEM-Akte wird spätestens drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Im Falle eines Widerrufs oder Ihres Ausscheidens aus dem Betrieb erfolgt die Vernichtung unverzüglich.
Ja. Sie können jederzeit eigeninitiativ ein BEM-Gespräch anstoßen, ohne eine Frist oder bestimmte Voraussetzungen abwarten zu müssen.
Wenden Sie sich dafür einfach an unseren BEM-Referent und vereinbaren einen Gesprächstermin.
Wenn Sie innerhalb von zwölf Monaten mehr als 6 Wochen arbeitsunfähig waren, erhalten Sie automatisch ein Einladungsschreiben – unabhängig davon, ob die Ausfälle zusammenhängend oder verteilt waren. Manchmal ist es Ihnen vielleicht auch nicht bewusst, dass Sie die Anforderungen für ein BEM bereits erfüllen, da mögliche Erkrankungen schon etwas zurückliegen.
Sollten Sie der Meinung sein, dass dies nicht zutrifft, können wir Ihre Daten selbstverständlich prüfen. Nehmen Sie einfach Kontakt zum BEM-Referent auf.
Sie erreichen uns:
Franz Vorwald, Referent für Betriebliches Eingliederungsmanagement